feel-ok.ch erklärt dir die vielfältigen Möglichkeiten der romantischen und sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdruckes. Damit dir bewusst wird, wie mannigfaltig die menschliche Natur ist und warum es wichtig ist, diese Vielfalt zu respektieren. Dabei spielt keine Rolle, ob du Hetero und cis oder schwul, lesbisch, trans oder einfach «queer» bist: Auf feel-ok.ch findest du Anregungen und Überlegungen, die auch für dich und für dein Leben wertvoll sind.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Queer: Kurzfassung», «Austausch», «Romantische und sexuelle Orientierungen», «Geschlechtsidentität», «Mein*e Freund*in hat sich geoutet», «Coming-out in der Schule» und «Ab wann darf ich Sex haben?».

Möchtest du mit einer jungen Person, über das Queer-sein sprechen, dich über LGBT+-Themen informieren oder erfahren, wo man queere Menschen treffen kann? Hier findest du nützliche Adressen. Diese können das Coming-out in der Schule, in der Familie oder mit Freunden*innen erleichtern, wie dies bei diesen queeren Menschen der Fall war.

Die queere Community ist sehr vielfältig: Es gibt zahlreiche romantische und sexuelle Orientierungen (z.B. Schwulen, Lesben, aromantische Personen), diverse körperliche Geschlechter (Frauen, Männer, Inter*), non-binäre Geschlechtsidentitäten (Cis, Trans) und mannigfaltige Geschlechtsausdruckformen. Für alle Menschen gilt: Sie haben das Recht, so zu sein, wie sie sind.

Sexuelle und romantische Orientierung: Respekt, Schutz gegen Gewalt und Gesundheit.

Trans, inter*: Respekt, Schutz gegen Gewalt und Gesundheit.

Auf feel-ok.ch geht es auch um Sex. Ab welchem Alter darf ich? Was ist beim Sex wichtig? Und wie schütze ich mich gegen Geschlechtsinfektionen?

Auch interessant
Fragen zum Thema Queer, die von Jugendlichen gestellt und von anderen jungen Menschen beantwortet wurden. Die LGBT+-Community verwendet viele Begriffe… und diese sind nicht immer einfach zu verstehen: Hier geht es zum Wörterbuch.

Themenübersicht

Bist du dir unsicher, ob du auf Frauen, Männer, mehrere Geschlechter oder niemanden stehst? Hast du Fragen zu deiner romantischen / sexuellen Orientierung? Bist du unsicher, ob du eine Frau * ein Mann bist? Hast du Schwierigkeiten mit deinem Coming-out?

du-bist-du.ch
Schreib den Peer-Beratern*innen von du-bist-du: Sie sind jung und lesbisch, schwul, bisexuell, trans, aromantisch, pansexuell oder queer.

du-bist-du.ch/notfall
Brauchst du sofort Hilfe? Hast du das Gefühl, dass deine Situation aussichtslos ist und weisst nicht mehr weiter? Denkst du daran, dich zu verletzen oder hast Suizidgedanken? Wurdest du Zuhause rausgeworfen, weil du queer bist oder hast du Angst, nach Hause zu gehen? Hast du körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt? Hattest du eine Risikosituation beim Sex? Oder befindest du dich sonst in einer Notlage? Hier findest du Notfall-Adressen, die dir weiterhelfen.

LGBT+ Helpline
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, welche Fragen zum LesBiSchwulTrans-Lebensumfeld haben – egal, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sie selbst haben. Bist du Opfer von homo- und transphober Gewalt, stehen wir dir 24 Stunden online am Tag zur Verfügung. Möchtest du hingegen ein reguläres Beratungsgespräch zu Fragen rund um LGBT führen, stehen wir dir Montag bis Donnerstag, 19 – 21 Uhr unter der Nummer 0800 133 133 (aus der ganzen Schweiz kostenlos) gerne zur Verfügung.

du-bist-du.ch/infopool/mediathekn
Websites, Filme, Bücher und mehr zu LGBT+-Themen.

eduqueer.ch/schulangebote
Die Schulangebote sind so aufgebaut, dass queere Menschen in Schulklassen kommen und über sich und ihr Coming-out erzählen sowie der Klasse allgemeines Wissen zu queeren Themen vermitteln.

genderbox.ch (für BL und BS)
Die Workshops von queeres ah&oh tragen dazu bei, sexuelle Orientierungen zu kennen, nichtdiskriminierend zu benennen und die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen zu wahren. Ausserdem sollen Anlaufstellen bekannt gemacht werden.

du-bist-du.ch/infopool/treffs-und-events
Jugendgruppen, Sporttreffen, für Studenten*innen, für Migranten*innen, für junge und für reife queere Menschen, Events und mehr. So kannst du neue queere Freunde*innen kennenlernen.

Nützliche Adressen

Coming-out
Inhalt

Cannabis und Gesetz: Was du wissen musst

Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent sind illegal und unterstehen dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Handel und Anbau sind verboten und strafbar.

Legale Produkte

Alltagsprodukte mit Cannabis (Tees, Speiseöle, Teigwaren, Kosmetika, etc.) sind im Prinzip dann legal, wenn Sie legalen Hanf enthalten. Voraussetzung dafür ist, dass der THC-Gehalt unter 1% liegt und sich das Cannabis damit nicht als Betäubungsmittel verwenden lässt. 

Legal bedeutet ab nicht frei verkäuflich: Damit ein Hanfprodukt legal vermarktet und verkauft werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es auf den Markt gebracht wird (z.B. muss ein Lebensmittel der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen, ein Heilmittel der Heilmittelgesetzgebung etc.). Ist das Hanfprodukt zum Rauchen bestimmt (z.B. CBD-Joints, CBD-Hanf), dann gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. In einigen Kantonen darf CBD-Hanf nicht an Jugendliche verkauft werden. Der Verkauf von Liquids für E-Zigaretten, welche CBD enthalten, ist in der Schweiz nicht erlaubt.

Bitte beachte: Legale Hanfblüten mit weniger als 1% THC sind von solchen mit berauschender Wirkung optisch nicht zu unterscheiden. Die Polizei kann legalen Hanf beschlagnahmen, wenn sie dich damit erwischt. Zudem kann es an der Grenze oder in den Ferien im Ausland zu bösen Überraschungen kommen, da in anderen Ländern andere Grenzwerte gelten und auch bei CBD-Hanf Geldbussen drohen.

Strafe

Seit dem 1. Oktober 2013 wird ein Erwachsener, der beim Konsumieren von Cannabis von der Polizei erwischt wird, nicht mehr angezeigt, sondern mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – sofern er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Jugendliche unter 18 Jahren haben nach wie vor mit einer Anzeige zu rechnen, wenn sie beim Kiffen erwischt werden.

Schwere Vergehen können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, welche auch Einträge ins Strafregister zur Folge haben. Beim Handel mit Cannabis fällt die Bestrafung härter aus. Bei organisiertem Handel mit Cannabisprodukten im grossen Stil können Bussen bis zu 1 Million Franken und Gefängnisstrafen von mehreren Jahren ausgesprochen werden.

Der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis hingegen ist nicht strafbar, wenn der Konsum nicht nachgewiesen werden kann oder kein Verdacht auf Handel besteht. Bis 2019 war unklar, ob dies nur für Erwachsene gilt. 2019 hat das Bundesgericht entschieden und befand: Auch bei Jugendlichen ist der Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht strafbar. Konkret heisst das: wer nicht direkt beim Konsum oder Handel von der Polizei aufgegriffen wird und nicht mehr als 10 Gramm bei sich trägt, bleibt strafffrei.

Das Strassenverkehrsgesetz

Für Cannabis im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz. Bei Alkohol gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen wird jeder nachgewiesene Konsum bestraft. Noch 48 Stunden nach einem Joint droht der Fahrausweis-Entzug.

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