feel-ok.ch erklärt dir, was häusliche Gewalt zwischen Eltern ist, wie es dazu kommt und warum du keine Schuld daran trägst. Bist du (oder ein*e Freund*in) betroffen, helfen dir unsere Empfehlungen und vertrauenswürdigen Adressen, die Gewaltspirale zu verlassen.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Die Gewaltspirale: Die Hoffnung stirbt zuletzt», «Wenn zu Hause Gewalt ausbricht…», «Zu Hause fühle ich mich wegen meinen Eltern unwohl», «Warum wehrt sich meine Mutter / mein Vater nicht?», «Was passiert, wenn ich eine Beratungsstelle kontaktiere?», «Wer kann mir helfen?» und «Sofortmassnahmen im Notfall».

Interaktiv
In einfühlsamen Filmen erzählen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die erlebte Gewalt. Zu diesem Thema stellen Jugendliche in Check Out Fragen, die von anderen jungen Menschen beantwortet werden.

Themenübersicht

Wenn es zwischen deinen Eltern und/oder gegenüber dir zu Gewalt gekommen ist, ist es wichtig, dass du mit jemandem darüber sprichst.

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.

Beratungsstelle kokon für Kinder und Jugendliche, Zürich
Die Beratungsstelle kokon bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (von 0 bis 25 Jahren) in Not an – niederschwellig, schnell und unkompliziert.

Gesprächsgruppe CAMELEON für Kinder und Jugendliche, Region Biel/Bienne
Die Gesprächsgruppe CAMELEON ist ein kostenloses Angebot von Solidarité femmes Region Biel. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Beratungsangebot der Fachstelle OKey, Winterthur
OKey ist ein Opferhilfeberatungsangebot für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die von Gewalt von einem Elternteil gegenüber dem anderen betroffen sind (inkl. einer Krisenwohngruppe)

Fachteam gegen häusliche Gewalt Schulpsychologischer Dienst Aargau
Das Fachteam gegen häusliche Gewalt ist ein unentgeltliches Angebot des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons Aargau, wenn Kinder und Jugendliche Hilfe als Folge von Gewalt brauchen.

«Schlupfhuus» «Mädchenhaus»
Je nachdem, in welcher Region du wohnst, gibt es ein «Schlupfhuus», ein «Mädchenhaus» oder eine andere geeignete vorläufige Wohnmöglichkeit für Jugendliche in schwierigen Situationen.

Nützliche Adressen

Anregungen
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Inhalt

Theorie der Verhaltensänderung als Grundlage der vorliegenden Methode

Die Methode «Wusstest du, dass…?» beruht auf einer Erweiterung der Theorie des geplanten Verhaltens. Interessierte finden hier eine kurze Beschreibung. Für mehr Details über die Theorie des geplanten Verhaltens sowie anderer Modelle der Verhaltensänderung sei auf die Publikation «Theorien und Modelle des Gesundheitsverhaltens» von Lippke und Renneberg verwiesen.

 

Theoretische Videoanleitung

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Theoretische Beschreibung der Methode «Wusstest du, dass...?»

Gemäss Theorie und empirischer Forschung wird die Absicht, etwas zu tun, von Einstellungen, von der subjektiven Norm und von der Selbstwirksamkeit beeinflusst. Die Absicht gilt wiederum als wichtige Determinante für das Verhalten. Ob ein bestimmtes Verhalten erfolgreich umgesetzt wird, hängt jedoch auch davon ab, ob man dafür die erforderlichen Kompetenzen hat und ob - in der Regel wenig oder nicht kontrollierbare - Einflussfaktoren das Wunschverhalten fördern, erschweren oder ausschliessen.

Die untenstehende graphische Darstellung bildet die erweiterte Theorie des geplanten Verhaltens ab:

Erweiterte Theorie der Verhaltensänderung mit Kompetenzen und Einflussfaktoren

  • Nun werden die Aspekte der erweiterten Theorie des geplanten Verhaltens beschrieben, die von der Methode «Wusstest du, dass…» angesprochen werden.
  • Die Jugendlichen erfahren, dass die Wahrscheinlichkeit und der Schweregrad von negativen Auswirkungen als Folge des Tabakkonsums grösser sind als vermutet. Zur Förderung einer tabakpräventiven Einstellung tragen die Fragen 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 bei.
  • Jugendliche überschätzen fast immer die Verbreitung des Tabakkonsums. Die wahrgenommene «Normalität» kann die subjektive Norm zur Förderung des Rauchverhaltens begünstigen. Frage 1 dient dazu, die subjektive Norm zu korrigieren. Einen indirekten Einfluss auf die subjektive Norm können auch die Fragen 9, 11 und 12 haben.
  • Die Selbstwirksamkeit, das heisst das Vertrauen in die eigene Fähigkeit, ein bestimmtes Verhalten umzusetzen, gilt als ein zentraler Faktor der Verhaltensänderung. Für eine erfolgreiche Verhaltensänderung sollte eine hohe Selbstwirksamkeit auch von relevanten Kompetenzen begleitet werden. Frage 5 zielt darauf ab, bei Rauchenden Selbstwirksamkeit und Kompetenzen zugunsten eines Rauchstopps zu fördern. Nichtrauchende werden mit Frage 4 auf das Risiko des Suchtpotentials von Zigaretten aufmerksam gemacht. Das ist insofern relevant, als eine Sucht die Selbstwirksamkeit bzw. den Handlungsspielraum für eine zukünftige positive Verhaltensänderung minieren kann.
  • Zeit und Infrastruktur werden z.B. von Schulen zur Verfügung gestellt, um tabakpräventive Anliegen zu behandeln. Durch eine jugendgerechte Aufbereitung der Inhalte setzen sich Jugendliche damit auseinander und gewinnen auf diese Weise wichtige Erkenntnisse für ihr Gesundheitsverhalten. Das sind Einflussfaktoren, die Selbstwirksamkeit und Kompetenz für die erfolgreiche Umsetzung des Wunschverhaltens verstärken können.

Die Methode «Wusstest du, dass…» spricht verschiedene, aber nicht alle Aspekte der Verhaltensänderung an. Zudem ist die Methode zur einmaligen Anwendung gedacht; für eine langfristige Wirkung braucht man jedoch Kontinuität und Wiederholung. Daher empfiehlt es sich, diese Methode mit anderen Massnahmen und Projekten zu kombinieren, im optimalen Fall mit verhaltens- und verhältnispräventiven Elementen. Eine solche Präventionskette ermöglicht Synergien, die langfristig tabakpräventiv wirken. Vorschläge für weiterführende Projekte finden Sie hier.

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Helpline Thurgau 24/7
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Das Angebot der Helpline Thurgau richtet sich primär an Kinder, Jugendliche und Familien in problematischen Lebenssituationen, aber auch an deren Eltern und andere Bezugspersonen sowie an Fachleute.

Die erfahrenen Beratungspersonen kennen die Angebote und Zuständigkeiten im Kanton Thurgau und können bei Bedarf den nächsten Schritt vermitteln.

Kinder- Jugend- Familienberatung (KiSeel)
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  • die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 18-Jährige und
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verboten.

Für Kinder, Jugendliche und Familien
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